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   OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21   

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https://dejure.org/2021,14584
OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21 (https://dejure.org/2021,14584)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.2021 - 3 Ws 143/21 (https://dejure.org/2021,14584)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 3 Ws 143/21 (https://dejure.org/2021,14584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verweigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes als wichtiger Grund für Entpflichtung des notwendigen Verteidigers; Verweigerung sitzungspolizeilicher Anordnungen als Entpflichtungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143a
    Verweigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes als wichtiger Grund für Entpflichtung des notwendigen Verteidigers; Verweigerung sitzungspolizeilicher Anordnungen als Entpflichtungsgrund

  • rechtsportal.de

    StPO § 143a
    Verweigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes als wichtiger Grund für Entpflichtung des notwendigen Verteidigers; Verweigerung sitzungspolizeilicher Anordnungen als Entpflichtungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Pflichtverteidiger - und die Maskenpflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen Weigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in der Hauptverhandlung - Nachhaltige Gefährdung der ordnungsgemäßen Durchführung des Strafverfahrens

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim - 15 KLs 21 Js 10632/21
  • OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2021, 540

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung des Tragens einer Maske im Gerichtssaal;

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21
    Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde des Angeklagten vom 15. März 2021, hat der Senat durch Beschluss vom 15. April 2021 (Az.: 3 Ws 91/21; BeckRS 2021, 8318) als unbegründet verworfen, da weder die von der Kammer angeordnete Abtrennung des Verfahrens betreffend den Angeklagten B. noch die Aussetzung und die damit verbundene Auferlegung der Kosten auf den Verteidiger zu beanstanden waren.

    Der Pflichtverteidiger hat vielmehr durch sein schuldhaftes, rücksichtsloses und unverantwortliches Verhalten die Abtrennung und Aussetzung des Verfahrens 21 Js 1192/13 gegen den Angeklagten zu verantworten (vgl. Senat, Beschluss vom 15. April 2021, Az.: 3 Ws 91/21, a.a.O.).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21
    Ein wichtiger Grund i.S.v. § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO liegt vor, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung gefährden, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und gleichzeitig die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17 -, BGHSt 64, 10-47; BeckOK StPO/Krawczyk, 36. Ed. 1.1.2020, StPO § 143a Rn. 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 143a, Rn. 25).
  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21
    Zudem steht einem Pflichtverteidiger gegen die Aufhebung seiner Bestellung kein eigenes Beschwerderecht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - StB 25/20 -, BGHSt 65, 106-110).
  • OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95

    Flachslanden-Prozesse

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21
    Zwar macht nicht jedes unzweckmäßige oder prozessordnungswidrige Verhalten des Verteidigers einen Verteidigerwechsel erforderlich; die Annahme eines sonstigen Grundes i.S.d. Nr. 3 ist vielmehr auf Ausnahmefälle zu beschränken (OLG Nürnberg Beschl. v. 9.5.1995 - Ws 461/95, BeckRS 1995, 31343915; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1997 - 2 Ws 255-97, NStZ 1998, 586; BeckOK StPO/Krawczyk, a.a.O., § 143a, Rn. 29, 30).
  • BGH, 02.10.2008 - 3 StR 415/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtzeitigkeit der Revisionseinlegung

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21
    Der Umstand, dass auf dem fristgerecht eingegangenen Schriftsatz ein falsches Aktenzeichen angegeben ist, ist ohne Bedeutung, da der angefochtene Beschluss in dem Schriftsatz, mit dem das Rechtsmittel erhoben wurde, eindeutig bezeichnet ist und die sofortige Beschwerde beim richtigen Gericht eingegangen ist (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 02. Oktober 2008 - 3 StR 415/08 -, juris).
  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21
    Zwar macht nicht jedes unzweckmäßige oder prozessordnungswidrige Verhalten des Verteidigers einen Verteidigerwechsel erforderlich; die Annahme eines sonstigen Grundes i.S.d. Nr. 3 ist vielmehr auf Ausnahmefälle zu beschränken (OLG Nürnberg Beschl. v. 9.5.1995 - Ws 461/95, BeckRS 1995, 31343915; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1997 - 2 Ws 255-97, NStZ 1998, 586; BeckOK StPO/Krawczyk, a.a.O., § 143a, Rn. 29, 30).
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